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   AG Lübeck, 06.11.2006 - 22 C 2737/06   

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https://dejure.org/2006,34284
AG Lübeck, 06.11.2006 - 22 C 2737/06 (https://dejure.org/2006,34284)
AG Lübeck, Entscheidung vom 06.11.2006 - 22 C 2737/06 (https://dejure.org/2006,34284)
AG Lübeck, Entscheidung vom 06. November 2006 - 22 C 2737/06 (https://dejure.org/2006,34284)
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Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fernwärme nicht bezahlt Energieversorger stellte daraufhin den Strom ab

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 01.11.2012 - 13 U 241/11

    Berechtigung des Versorgers zur Einstellung der Wasserversorgung wegen

    Diese Voraussetzungen werden von der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Literatur im Fall der Einstellung der Versorgung wegen Rückständen aus anderen Versorgungssparten jedenfalls dann bejaht, wenn - wie unstreitig vorliegend der Fall - die Versorgung zwischen denselben Parteien erfolgt, über denselben Hausanschluss, im selben Lebensbereich und zu demselben Zweck, nämlich der Versorgung ein- und derselben Wohnung des Versorgungsnehmers (vgl. z. B. OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 2010 - 8 U 206/09, juris Rn. 36; LG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2007 - 4 O 623/07, juris Rn. 24; LG Saarbrücken, Urteil vom 2. August 2002 - 13 AS 19/02, juris Rn. 10; LG Magdeburg, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 S 250/96, juris Rn. 8; Schütte/Horstkotte, a. a. O., § 33 AVBWasserV Rn. 80 f.; anderer Ansicht dagegen: AG Kerpen, Urteil vom 24. März 2009 - 22 C 20/08, juris Rn. 27; AG Lübeck, Urteil vom 6. November 2006 - 22 C 2737/06, juris Rn. 29; Sanders, RdE 1981, 146, 149; Herrmann in Herrmann/Recknagel/ Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Stand 1984, § 33 AVBV Rn. 28).
  • AG Kerpen, 24.03.2009 - 22 C 20/08

    Wasserversorgungseinstellung als Zurückbehaltungsrecht

    (vgl. ebenso AG Lübeck, Urteil vom 6.11.2006, 22 C 2737/06, WuM 2007, 391 ff. - zitiert nach juris -).

    Zu den - immanenten - Voraussetzungen der jeweiligen Verordnung gehört daher dazu, dass der Kunde gerade einer spartenspezifischen Verpflichtung nicht zureichend entsprochen haben muss (vgl. ebenso AG Lübeck, Urteil vom 6.11.2006, 22 C 2737/06, WuM 2007, 391 ff. - zitiert nach juris - ).

  • SG Nürnberg, 06.02.2009 - S 20 AS 95/09

    Arbeitslosengeld II - kein Darlehen zur Sicherung der Unterkunft wegen Strom- und

    In diesen Fällen wäre es dem Energielieferanten bei vergleichsweise geringen Zahlungsrückständen möglich, durch Androhung einer zeitgleichen Unterbrechung der Versorgung in verschiedenen Grundversorgungsbereichen, die der Befriedigung unterschiedlicher menschlicher Bedürfnisse dienen, auf den Kunden besonderen und im Ergebnis unverhältnismäßigen Druck auszuüben (siehe dazu auch AG Lübeck, Urt. v. 06.11.2006 - 22 C 2737/06).
  • AG Viersen, 17.08.2017 - 32 C 233/17

    Einwendungen des Verbrauchers gegen Rechnungen gegenüber dem Grundversorger zum

    Diese Voraussetzungen werden von der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Literatur im Fall der Einstellung der Versorgung wegen Rückständen aus anderen Versorgungssparten jedenfalls dann bejaht, wenn - wie unstreitig vorliegend der Fall - die Versorgung zwischen denselben Parteien erfolgt, über denselben Hausanschluss, im selben Lebensbereich und zu demselben Zweck, nämlich der Versorgung ein- und derselben Wohnung des Versorgungsnehmers (vgl. z. B. OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 2010 - 8 U 206/09, juris Rn. 36; LG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2007 - 4 O 623/07, juris Rn. 24; LG Saarbrücken, Urteil vom 2. August 2002 - 13 AS 19/02, juris Rn. 10; LG Magdeburg, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 S 250/96, juris Rn. 8; Schütte/Horstkotte, a. a. O., § 33 AVBWasserV Rn. 80 f.; anderer Ansicht dagegen: AG Kerpen, Urteil vom 24. März 2009 - 22 C 20/08, juris Rn. 27; AG Lübeck, Urteil vom 6. November 2006 - 22 C 2737/06, juris Rn. 29; Sanders, RdE 1981, 146, 149; Herrmann in Herrmann/Recknagel/ T, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Stand 1984, § 33 AVBV Rn. 28).
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